Ablauf

 

Der Weg zur Ergotherapie

 

1. Erstkontakt

Eine Voranmeldung per Telefon oder E-Mail ist erforderlich. Gerne können Sie mich für ein erstes Gespräch und ein Kennenlernen auch HIER KONTAKTIEREN.
 

2. Verordnung

Ergotherapie darf nur auf ärztliche Anordnung (Allgemeinmediziner, Fach-, KinderärztIn) ausgeübt werden. Eine Ausnahme ist die Beratung und Prävention. In der ärztlichen Überweisung muss enthalten sein: Diagnose, Verordnung der Ergotherapie (optional die Häufigkeit und Therapiedauer – in der Regel 10x 60 Minuten). Lassen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen und nehmen Sie die Verordnung bzw. Bewilligungsbestätigung spätestens zum zweiten Termin mit, wenn eine Refundierung gewünscht ist. Bei der ÖGK und BVAEB ist derzeit keine chefärztliche Bewilligung notwendig. Falls für die Bewilligung bei der SVS ein Behandlungsplan erforderlich ist, erhalten Sie diesen direkt nach der ersten Begutachtungseinheit von mir. Sobald Sie die Bewilligung erhalten haben, geben Sie diese bei mir ab, nur dann ist die Kostenerstattung garantiert.

 

3. Abklärung

Nach dem Erstkontakt folgt eine ausführliche Begutachtung. Hier wird das Kind bei gezielten Aufgaben beobachtet um die Schwierigkeiten bzw. die Ursachen für die Herausforderungen im Alltag herauszufinden. Bitte bringen Sie auch etwaige Berichte und Befunde mit. Danach folgt ein Elterngespräch wo die Ergebnisse der ergotherapeutischen Begutachtung besprochen werden. Fast immer wird auch über Fördertipps für den Alltag informiert. Wenn Therapie notwendig und sinnvoll ist, werden gemeinsam mit der Familie Therapieziele formuliert und der weitere Ablauf festgelegt.
 

4. Therapie

Meistens erfolgen 10 Einheiten Ergotherapie für 60 Minuten (inkl. 10 Minuten Vor- und Nachbereitung) einmal wöchentlich. Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte ich um rechtzeitige Terminabsage, spätestens aber 24h vor dem Termin. Bei kurzfristig abgesagten Terminen oder bei unentschuldigtem Fernbleiben, bitte ich Sie um Kenntnisnahme, dass diese Termine mit €45,- in Rechnung gestellt werden.
 

5. Verrechnung

Die Kosten belaufen sich pro Einheit auf €90,-. Die Behandlung ist vorerst selbst zu bezahlen. Nach Beendigung der Therapie kann die Honorarnote zur (teilweisen) Kostenerstattung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Hierfür benötigen Sie jeweils die Verordnung und die Rechnung im Original, sowie die Zahlungsbestätigung. Je nach Sozialversicherungsträger erhalten Sie einen Großteil des Therapiehonorars zurück. Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte direkt dort über die aktuellen Tarife. Sollten Sie eine Zusatzversicherung besitzen, übernimmt diese möglicherweise den Restbetrag.
Laut Publikation von Ergotherapie Austria gelten für 2024 (für 60 Min. Einzeltherapie) folgende Tarife für die Refundierung:
  • ÖGK - €59,10 (keine chefärztliche Bewilligung notwendig)
  • BVAEB - €59,08 (keine chefärztliche Bewilligung notwendig)
  • SVS - €57,60
Für die Aktualität dieser Angaben wird keine Gewährleistung übernommen.